Autobahn A3

Beschluss des Bundesrats: Elektroautos sind ab 2024 nicht mehr steuerbefreit

Bern, 08.11.2023 - Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeugen zur Kenntnis genommen und die Änderung der Automobilsteuerverordnung gutgeheissen. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staatshaushalt, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen hat.

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A2 / A3 Liestal BL – Rheinfelden AG: Nachtsperrungen

Zur Verbesserung des Verkehrsflusses und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zwischen dem Anschluss Liestal und der Verzweigung Rheinfelden der Pannenstreifen permanent umgenutzt. Durch die Pannenstreifenumnutzung (PUN) werden der Pannenstreifen von Liestal bis zur Verzweigung Augst in Fahrtrichtung Zürich und die Pannenstreifen zwischen der Verzweigung Augst und der Verzweigung Rheinfelden in beide Fahrtrichtungen als Fahrstreifen befahrbar gemacht.

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