2,69 Tonnen Lebensmittel ohne Kühlung: Zoll stoppt Transporte mit Pouletfleisch & Pommes

(Ederswiler JU / Pratteln BL). Innerhalb weniger Stunden stellten Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Nordwestschweiz in zwei Fahrzeugen insgesamt über zwei Tonnen geschmuggelte Lebensmittel sicher.

Beide Transporte erfolgten ohne Kühlung. Eines der Fahrzeuge war zudem massiv überladen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Datum: Samstag, 17. Oktober 2026
  • Kontrollorte: Ederswiler (JU) und Pratteln (BL)
  • Gesamtmenge: 2’690 Kilogramm Lebensmittel
  • Erster Transport: 558 Kilogramm Pouletfleisch, Pommes frites, Fladenbrot und Mehl
  • Zweiter Transport: 2’132 Kilogramm Pommes frites und Fladenbrot
  • Gemeinsamkeit: Beide Transporte ohne Kühlung und ohne Entrichtung der geschuldeten Einfuhrabgaben
  • Zusätzlicher Verstoss: Lieferwagen um 930 Kilogramm überladen
  • Massnahmen: Geldzahlungen, Einziehung verderblicher Lebensmittel und Beschlagnahmung eines Lieferwagens

Ederswiler: 558 Kilogramm Lebensmittel im Auto entdeckt

Ederswiler (JU) und Pratteln (BL): Am 17. Oktober 2026 um 2.30 Uhr stoppten Mitarbeitende des BAZG in Ederswiler ein Auto mit jurassischem Kennzeichen. Der 34-jährige Schweizer Lenker und sein 27-jähriger Schweizer Beifahrer waren kurz zuvor aus Frankreich eingereist. Bei der anschliessenden Zollkontrolle entdeckten die Einsatzkräfte im ungekühlten Laderaum 162 Kilogramm Pouletfleisch, 258 Kilogramm Pommes frites, 128 Kilogramm Fladenbrot und zehn Kilogramm Mehl. Die geschuldeten Zollabgaben waren nicht entrichtet worden. Die beiden Männer mussten vor Ort mehrere tausend Franken für die Abgaben und eine Busse bezahlen. Das BAZG zog die ungekühlt transportierten verderblichen Lebensmittel ein.



Pratteln: Lieferwagen mit über zwei Tonnen Lebensmitteln gestoppt

In derselben Nacht, kurz vor 5 Uhr, stoppte eine weitere mobile Equipe des BAZG in Pratteln einen Lieferwagen mit basellandschaftlichem Kennzeichen. Die beiden 20-jährigen Franzosen waren zuvor aus Deutschland in die Schweiz eingereist. Bei der Kontrolle stiessen die Mitarbeitenden auf 1,5 Tonnen Pommes frites und 632 Kilogramm Fladenbrot. Auch diese Lebensmittel wurden ungekühlt transportiert; die geschuldeten Einfuhrabgaben waren ebenfalls nicht entrichtet worden. Zusätzlich stellten die Mitarbeitenden fest, dass der Lieferwagen um 930 Kilogramm überladen war. Das BAZG verzeigte den Lenker deshalb. Da die beiden Männer die geschuldeten Abgaben und die Busse in der Höhe von insgesamt über zehntausend Franken nicht vor Ort bezahlen konnten, beschlagnahmte das BAZG den Lieferwagen.



Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sorgt für umfassende Sicherheit an der Grenze. Es übernimmt Schutz- und Kontrollfunktionen, erhebt Zölle und Abgaben und trägt rund einen Drittel der gesamten Bundeseinnahmen bei. Mit der Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration leistet das BAZG auch einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz. Weiter übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Es gehört zum Auftrag des BAZG, Waren, Personen und Transportmittel lage- und risikoabhängig zu kontrollieren.

Schwerpunkte der Weiterentwicklung des BAZG sind das Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT und die Totalrevision des Zollgesetzes. Ziel sind effizientere Grenzprozesse durch die konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung von Abläufen.

Polizei.news informiert | Lebensmittelsicherheit

Warum eine unterbrochene Kühlkette gefährlich werden kann

Dass Lebensmittel ohne Kühlung transportiert wurden, bedeutet nicht automatisch, dass jedes Produkt verdorben ist. Entscheidend ist, ob ein Lebensmittel gekühlt oder tiefgekühlt gelagert werden muss. Bei empfindlichen Produkten wie rohem Pouletfleisch ist eine durchgehende Kühlkette besonders wichtig.

Drei wichtige Regeln beim Transport verderblicher Lebensmittel

1. Gekühlte Waren kalt halten: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, Fleisch und Geflügel bei unter 5 Grad Celsius zu lagern. Für den Transport sollten geeignete Kühlmöglichkeiten eingesetzt werden.

2. Tiefgekühlte Waren nicht auftauen lassen: Für Tiefkühlprodukte gilt grundsätzlich eine Lagertemperatur von minus 18 Grad Celsius oder kälter. Beim Transport sind nur begrenzte, gesetzlich geregelte Temperaturabweichungen zulässig.

3. Nicht allein auf den Geruch verlassen: Verderbliche Lebensmittel können gesundheitlich bedenklich sein, obwohl Geruch und Aussehen unauffällig sind. Bei zweifelhafter Kühlkette und unklarer Lagerdauer sollte auf den Verzehr verzichtet werden.

Weshalb auch die Überladung ein Problem ist

Ein überladenes Fahrzeug kann einen längeren Bremsweg aufweisen und sich beim Lenken oder in Kurven anders verhalten. Hinzu kommt, dass Reifen, Fahrwerk und Bremsen stärker beansprucht werden. Deshalb ist bei gewerblichen Transporten neben der Ladungssicherung auch das zulässige Gesamtgewicht zu beachten.

Für Reisende und Gewerbebetriebe: Die ordnungsgemässe Anmeldung von Waren bei der Einfuhr ist unabhängig von der Einhaltung der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit. Wer grössere Mengen Lebensmittel in die Schweiz einführen will, sollte Zollabgaben, Deklarationspflichten und lebensmittelrechtliche Anforderungen vor der Fahrt abklären.

Weitere Informationen zu solchen Kontrollen finden Sie bei Polizeinews Basel-Landschaft sowie im Themenportal Schweizerzoll.ch.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG / Polizei.news
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

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